Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter kann erkranken. Dies bedingt Rechte, aber auch Pflichten von Dienstgeberinnen/Dienstgeber aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern. Weiterführend müssen sich Unternehmerinnen/Unternehmer damit beschäftigen, wie sich die
Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfall von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern darstellt und ab wann Krankengeld ausbezahlt wird.