Zum Dienstleistungsassistenten

Mit 28. Dezember 2009 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt haben. Dadurch ergeben sich Erleichterungen für

  • die Niederlassung von Unternehmen, wenn zum Beispiel eine natürliche oder juristische Person eine dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedsstaat erreichen will, und
  • die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anbieten will, ohne dort eine Niederlassung zu errichten.

Im Dienstleistungsassistenten befinden sich detaillierte Informationen zu ausgewählten Berufen sowie die für diese Berufe erforderlichen Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit.

USP-Redaktion/01.01.2010