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Dienstleistungen NEU
Tätig werden im EU-Ausland
Mit 28. Dezember 2009 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt haben. Dadurch ergeben sich Erleichterungen für
- die Niederlassung von Unternehmen, wenn zum Beispiel eine natürliche oder juristische Person eine dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat errichten will, und
- die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten will, ohne dort eine Niederlassung zu errichten.
Sie wollen die dafür notwendigen Verwaltungsformalitäten zügig erledigen, damit Sie sich auf Ihre Geschäfte konzentrieren können? In jedem Land gibt es einheitliche Ansprechpartner, wo Sie dies online tun können: alle europäischen einheitlichen Ansprechpartner.
Tätig werden in Österreich
Seit 28. Dezember 2009 steht für die Niederlassung von Unternehmen oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ein einheitlicher Ansprechpartner in Österreich (EAP) bereit. Zudem können Sie auch über das USP den Dienstleistungsassistenten aufrufen. Dieser elektronische Helfer unterstützt für die gängigsten Arten der Dienstleistung direkt im Behördenverfahren.
ACHTUNG Die Dienstleistungsrichtlinie gilt nicht für alle Bereiche: Liste der Bereiche, für welche die Dienstleistungsrichtlinie gilt.
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