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FinanzOnline: Umsatzsteuerrückerstattung leicht gemacht
Das neue Verfahren stellt eine Prozessvereinfachung für Unternehmen dar, mit der ab 2010 europaweit – über das elektronische Portal der jeweiligen Finanzverwaltung – Anträge zur Umsatzsteuerrückerstattung direkt an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden können. Die Entscheidungen werden anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg übermittelt. So konnten die komplexen VAT-Refund-Prozesse in FinanzOnline zur Direktbearbeitung und in das Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS) integriert werden. Durch die Integrierung in FinanzOnline entstehen darüber hinaus keine zusätzlichen Schulungskosten für Unternehmen, da diese mit dem System bereits bestens vertraut sind.
Das entlastet einerseits den administrativen Aufwand seitens der Unternehmen und spart andererseits Verwaltungskosten und Zeit. Das Finanzministerium setzt damit einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung E-Government und Verwaltungsvereinfachung.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
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