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Lexikon
Entgeltfortzahlung
Bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers hat diese/dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese gebührt bei Krankheit grundsätzlich sechs Wochen und bei einem Arbeitsunfall acht Wochen, wenn sie nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet wurde.
Nähere Informationen zur Entgeltfortzahlung finden sich auf unseren Seiten.
USP-Redaktion/25.05.2010
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