Unter Entgelt versteht man alle Arten von Geld-
bzw. Sachbezügen (
z.B. Grundlohn, Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Dienstauto, Honorare), die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung ihrer/seiner Arbeitskraft gewährt. Aufwandsentschädigungen (
z.B. Kilometergeld, Diäten) zählen nicht als Entgelt. Die Entlohnung kann nach dem Zeit-, Akkord- oder Prämienlohnsystem erfolgen oder aber in Form einer Gewinnbeteiligung.