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Urlaub
Information für Einsteiger
Der Urlaub ist die zeitlich begrenzte Freistellung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers von ihrer/seiner Arbeitspflicht und dient der Erholung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers . Dieser wird bezahlt, d.h. die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat auch während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (Urlaubsentgelt).
Der Urlaubsanspruch hängt unter anderem auch davon ab, wie lange eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter schon in dem Unternehmen arbeitet. Bei Krankheit oder Unfall in der Zeit des Urlaubs werden die auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den Urlaubsverbrauch angerechnet. Für pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu vereinbaren.
Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Erholungsmöglichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu vereinbaren.
USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/01.01.2010
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