Urlaub

Urlaub dient Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Dienstgeberinnen/Dienstgeber gleichermaßen - Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter können sich erholen und sind dadurch im Beruf leistungsfähiger. Das Thema "Urlaub" behandelt Fragestellungen wie beispielsweise zum Urlaubsanspruch, zum Urlaubsverbrauch, zu den Rechten und Pflichten der Beschäftigten/des Beschäftigten wie auch der Dienstgeberin/des Dienstgebers.

Information für Einsteiger

Der Urlaub ist die zeitlich begrenzte Freistellung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers von ihrer/seiner Arbeitspflicht und dient der Erholung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers . Dieser wird bezahlt, d.h. die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat auch während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (Urlaubsentgelt).

Der Urlaubsanspruch hängt unter anderem auch davon ab, wie lange eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter schon in dem Unternehmen arbeitet. Bei Krankheit oder Unfall in der Zeit des Urlaubs werden die auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den Urlaubsverbrauch angerechnet. Für pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu vereinbaren.

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Erholungsmöglichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu vereinbaren.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/01.01.2010