In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Leistungen, die gegenüber Kundinnen/Kunden erbracht werden, der Umsatzsteuer unterliegen und somit das
Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) anzuwenden ist. Keinen Unterschied macht es, ob es sich dabei um Warenlieferungen oder Dienstleistungen handelt.