Inhalt:
Einfuhr von Waren
Information für Einsteiger
Bei Waren wird zollrechtlich prinzipiell unterschieden zwischen Gemeinschaftswaren und Nichtgemeinschaftswaren. Je nach Art und Herkunft der Ware bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Bei der Einfuhr von Waren können Einfuhrabgaben bzw. sonstige Eingangsabgaben entstehen bzw. müssen bestimmte Unterlagen über die Waren vorliegen.
Die häufigste Art der Zollabfertigung ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Aufgrund wirtschaftlicher Erfordernisse kann es jedoch notwendig werden, die Ware in andere Zollverfahren zu überführen. Diese ermöglichen es, eingeführte Waren frei von Eingangsabgaben
- zu befördern (Versand),
- zu lagern (Zolllager),
- für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen (vorübergehende Verwendung),
- zu be- oder verarbeiten und anschließend wieder auszuführen (aktive Veredelung) oder
- zunächst in ihrer Beschaffenheit zu verändern und erst danach zu verzollen (Umwandlung).
Hinweis: Als Formular für die Zollanmeldung ist zu allen Arten des Zollverfahrens grundsätzlich das sogenannte Einheitspapier/AT zu verwenden. In manchen Fällen sind eine mündliche Zollanmeldung oder andere Vereinfachungen möglich. Für bestimmte Vereinfachungen ist die Abgabe einer elektronischen Anmeldung im Rahmen von E-Zoll erforderlich.
Zum Schutz des europäischen Marktes gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren steht der Europäischen Gemeinschaft (EG) das System der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zur Verfügung.
Weiters bestehen bestimmte Meldeverpflichtungen wie beispielsweise die Intrastat-Meldung bzw. Zusammenfassende Meldung.
USP-Redaktion; Bundesministerium für Finanzen/01.01.2010
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