Konsumentenschutzrechts – Änderungsgesetz 2010– geplante Änderungen

Begutachtungsentwurf

Am 2. Juli 2010 wurde ein Gesetzesentwurf zum Konsumentenschutzrechts – Änderungsgesetz 2010 (KSchÄG 2010) zur Begutachtung versandt. Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 27. August 2010.

Dieser Begutachtungsentwurf (sogenannter Ministerialentwurf) sowie die dazu bereits abgegebenen Stellungnahmen finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.

Informationen zum Begriff "Begutachtungsentwurf" befinden sich auf unseren Seiten.

Inhalt des Begutachtungsentwurfs

Der wesentliche Eckpunkt dieses Begutachtungsentwurfs lautet:

  • Unerwünschte Telefonwerbung ("Cold Calling")
    Den Verbraucherinnen/Verbrauchern soll bei Verträgen, die während eines unerwünschten Telefonanrufs geschlossen worden sind, ein spezielles Rücktrittsrecht eingeräumt werden, welches über das bereits bestehende Fernabsatz–Rücktrittsrecht hinausreicht. Eine spezielle Regelung soll verhindern, dass die Unternehmerin/der Unternehmer die Verbraucherin/den Verbraucher durch bewusste Nichtinformation um die Möglichkeit des Rücktritts bringt. Zudem sollen die im Konsumentenschutzgesetz genannten Ausnahmen teilweise nicht gelten.

  • Geplantes Inkrafttreten
    Inkrafttreten der Änderungen voraussichtlich 1. Dezember 2010.

USP-Redaktion/02.07.2010