Neugründungsförderungsgesetz

Die Förderungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz schaffen optimale Startbedingungen für neu gegründete Unternehmen oder neu übernommene Betriebe.

Information für Einsteiger

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) wurde im Rahmen der Steuerreform 2000 beschlossen, um bei Neugründung von Betrieben und bei Übernahme von Betrieben Kosten sparen zu helfen. Als nicht förderungswürdig gilt die bloße Änderung der Rechtsform eines Betriebes.

Die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes werden auf alle Betriebe angewendet, deren Neugründung nach dem 1. Mai 1999 bzw. deren Übertragung nach dem 31. Dezember 2001 erfolgt.

ACHTUNG Die Erklärung der Neugründung (NeuFö1) bzw. Übertragung (NeuFö3) muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden (z.B. gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung). Eine nachträgliche Vorlage des Formulars kann zu keiner Erstattung der bereits entrichteten Abgaben, Gebühren oder Beiträge führen.

Kommen für die Inanspruchnahme der Förderung mehrere Behörden in Betracht (z.B. Gewerbebehörde, Finanzamt, Firmenbuchgericht, Grundbuchgericht), ist bei jeder eine Erklärung im Original vorzulegen. Es müssen somit so viele Erklärungen erstellt werden wie Behörden für die Förderung in Anspruch genommen werden.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Finanzen/01.01.2010