Datenschutz

Jede Unternehmerin/jeder Unternehmer muss den Datenschutz beachten, sei es hinsichtlich ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, aber auch betreffend Kundendaten etc.

Information für Einsteiger

Jede Person hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Dieser Schutz ist in Österreich verfassungsrechtlich als Grundrecht verankert.

Unter "Daten" sind nicht nur Name, Geburtsdatum oder Adresse zu verstehen, sondern generell Informationen über eine bestimmte Person. Dazu zählen auch Stimmaufnahmen sowie biometrische Daten, wie etwa Bilder und Fingerabdrücke. Der Grundrechtsschutz besteht nicht für Daten, die allgemein verfügbar oder nicht personenbezogen sind, also keinen Aufschluss über die Identität der Person geben.

TIPP Die Datenschutzkommission hat eine Broschüre erstellt, die Schüler ab zwölf Jahren auf die Gefahren bei der Datenverwendung hinweisen soll und über Rechtsansprüche aus dem Datenschutzgesetz 2000 informiert.

USP-Redaktion; Bundeskanzleramt/10.05.2010