Firmenbuch

Allgemeines zum Firmenbuch

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister. Inhaber des Schutzrechts (gemäß Urheberrechtsgesetz) an der Datenbank ist der Bund.

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen. In das Firmenbuch kann jede oder jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage). Zum schnellen und einfachen Recherchieren im Firmenbuch steht weiters die Firmeninformation im Internet zur Verfügung.

NEU Ab 1. November 2009 ermöglicht das Bundesministerium für Justiz die elektronische Einbringung einer großen Zahl von Firmenbucheingaben. Damit wird die elektronische Übermittlung vereinfachter Anmeldungen im Firmenbuchverfahren gemäß § 11 Firmenbuchgesetz (FBG), die nicht der beglaubigten Form bedürfen und daher vom Unternehmen selbst eingebracht werden können, ermöglicht. Darunter fallen unter anderem Änderungen der Geschäftsanschrift, des Geschäftszweigs, der persönlichen Daten einer natürlichen Person oder einer inländischen/ausländischen juristischen Person. Weiters die Eintragung/Löschung der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer GmbH, der Stammeinlage oder auch die Eintragung oder Löschung einer Aufsichtsrätin/eines Aufsichtsrats. Das Formular für vereinfachte Anmeldungen nach dem Firmenbuchgesetz steht im Bereich "Formulare/Online-Amtswege" zur Verfügung. Für die Nutzung des Formulars ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte erforderlich.

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).

HINWEIS Mit Herbst 2005 haben alle Gerichte die Urkundensammlung auf eine elektronische Datenbank umgestellt.

Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus maximal sechs Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

ACHTUNG Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Unternehmensgesetzbuches am 1. Jänner 2007 sind nur mehr folgende Formen von Personengesellschaften vorgesehen:

Offene Erwerbsgesellschaften (OEG) und Kommanditerwerbsgesellschaften (KEG) können seit dem 1. Jänner 2007 nicht mehr gegründet werden und sind als Offene Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) zu führen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Unternehmensgründung".

HINWEIS Seit 1. Jänner 2007 sind Unternehmerinnen/Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, gemäß § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) dazu verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen sowie auf ihrer Website folgende Angaben zu machen:

  • Firma
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Sitz des Unternehmens
  • Firmenbuchnummer des Unternehmens
  • Zuständiges Firmenbuchgericht
  • Datenverarbeitungsregister-Nummer (DVR-Nummer)
  • Gegebenenfalls den Hinweis, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet
  • Bei Genossenschaften: die Art ihrer Haftung

Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafterinnen/Gesellschafter müssen diese Angaben auch über die unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen/Gesellschafter machen.

Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht ist mit einer Zwangsstrafe bedroht.

Europäisches Firmenbuch

EU Recht
Das European Business Register (EBR) ist ein europäisches Projekt, das jetzt von der "European Economic Interest Group" (Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung) mit Sitz in Brüssel verwaltet wird.
 

Mitgliederinnen/Mitglieder dieses Unternehmens sind nationale Betreiberinnen/Betreiber, die entweder selbst das Handelsregister führen (z.B. Italien: InfoCamere) oder die in Partnerschaft mit der für das Handelsregister verantwortlichen Stelle die Daten anbieten (z.B. in Österreich: die Telekom Austria AG, im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz).

Die Handelsregister aus folgenden Ländern sind derzeit im European Business Register eingebunden:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Jersey
  • Lettland
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ukraine
  • Vereinigtes Königreich

Mit dem Europäischen Firmenbuch kann auf die im EBR eingebundenen nationalen Firmenbücher online zugegriffen werden. Alle Betreiberinnen/Betreiber stellen generell einen EBR-Standardauszug zur Verfügung, der folgende Informationen enthält:

  • Firmenbuchnummer
  • Anschrift
  • Land
  • Telefon
  • Eintragungsdatum
  • zuständige Behörde
  • Rechtsform (Originaltext)
  • Status
  • Geschäftszweig (NACE)
  • Geschäftszweig (Originaltext)
  • Währung/Währungseinheit
  • Kapital
  • Jahresabschluss (Datum)

Neben dem EBR-Standardauszug können allenfalls weitere Detailinformationen (z.B. standardisierte Firmen-, Personen- und Bilanzauszüge) online abgerufen werden, doch sind diese von Land zu Land unterschiedlich.

TIPP Die Abfrage im Europäischen Firmenbuch ist im Internet über den österreichischen Betreiber Telekom Austria AG möglich.

Bundesministerium für Justiz/01.01.2010