Statistische Meldungen

Ohne effektive Steuerung und Analyse basierend auf Daten kann kein Unternehmen funktionieren. Die statistischen Meldungen der Unternehmerinnen/Unternehmer liefern dem Staat das Material, um volkswirtschaftliche Steuerungsprozesse und Maßnahmen durchführen zu können.

Information für Einsteiger

Erhebungen von wirtschaftsstatistischen Daten zu Produktion, Konjunktur, Leistung und Struktur sowie zum Gütereinsatz und Außenhandel sind Ausgangsbasis für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und für wirtschaftspolitische Entscheidungen.

Unternehmerinnen/Unternehmer tragen mit den von ihnen erbrachten Meldungen wesentlich zur Erstellung der einzelnen Statistiken bei.

Die häufigsten direkt von den Unternehmen durchzuführenden Meldungen sind:

Hinweis: Die Meldepflicht ist von gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten abhängig und daher auf jene Unternehmen beschränkt, die in der vorgegebenen Erhebungsperiode den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.

Die Extrastat-Meldungen (Meldungen zur EU-Außenhandelsstatistik) erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens und müssen daher nicht von den Unternehmerinnen/Unternehmern durchgeführt werden.

Abhängig von der Unternehmensbranche und -größe können weitere Meldungen notwendig sein, wie z.B.:

  • Meldungen zur Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich
  • Meldungen zur Konjunkturerhebung im Handel
  • Meldungen zur Leistungs- und Strukturerhebung
  • Meldungen zur Gütereinsatzerhebung

TIPP Generelle Informationen zur österreichischen Bundesstatistik finden Sie auf den Seiten der Statistik Austria im Bereich "Downloads/Fragebögen" (Fachbereich "Unternehmen").

USP-Redaktion; Statistik Austria/01.01.2010