Lexikon

Offene Gesellschaft (OG)

Bei einer offenen Gesellschaft schließen sich mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschafter zusammen, von denen beide uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Die OG entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch.

Nähere Informationen zur offenen Gesellschaft finden sich auf unseren Seiten.

USP-Redaktion/19.05.2010