Volontäre

Allgemeines

Unter Volontärinnen/Volontären versteht man im Allgemeinen Personen, die sich in einem Betrieb aufhalten, um maschinelle oder sonstige Einrichtungen kennenzulernen und um sich praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für eine andere Beschäftigung anzueignen.

Volontärinnen/Volontäre verrichten ihre Tätigkeit ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch.

An-/Abmeldung

Volontärinnen/Volontäre sind von Seiten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nur in der Unfallversicherung pflichtversichert. Hierfür muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Volontärin/den Volontär bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anmelden. Prinzipiell genügt ein formloses Schreiben mit Angabe des Eintritts- bzw. Austrittsdatums sowie der Versicherungsnummer der Volontärin/des Volontärs.

Hinweis: Nach Abschluss des Volontariats erhält die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber von der AUVA eine Vorschreibung über die Summe der zu bezahlenden Unfallversicherungsbeiträge.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/01.01.2010