Katastrophenfälle

Berstende Gasleitungen, Stromausfälle, Hochwasser, Explosionen, Terroranschläge – die Bandbreite an Unglücksfällen, die Wirtschaftsbetriebe schädigen können, ist weit gefächert.

Information für Einsteiger

Nach Eintritt eines Schadens durch eine Naturkatastrophe sind bestimmte Handlungen, wie die Übermittlung des Schadensprotokolls an die Landesregierung, zu setzen. In bestimmten Fällen kann es wenn der jetzige Standort des Betriebes zu gefährdet ist auch zu Absiedlungsmaßnahmen kommen. Ebenso sind gewisse zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte im Katastrophenfall zu bedenken.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Justiz; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/01.01.2010