Gewerberechtliche Verfahren

Reglementiertes Gewerbe, Teilgewerbe, Befähigungsnachweise etc. – rund um das Thema "Gewerbe" ist eine Vielzahl an Verfahren zu beachten. In diesem Kapitel befinden sich die benötigten Informationen für Ihr Gewerbe – von der Gewerbeanmeldung bis zur Ausstellung von EWR-Bescheinigungen.

Information für Einsteiger

Die Zuordnung einer Tätigkeit zum Gewerberecht setzt deren Gewerbsmäßigkeit voraus. Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig betrieben, wenn sie

  • selbstständig (d.h. auf eigene Rechnung und Gefahr),
  • regelmäßig und
  • mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.

Es wird zwischen folgenden Gewerbearten unterschieden:

Ein Gewerbe darf in Österreich nur dann ausgeübt werden, wenn eine Gewerbeberechtigung vorliegt. Als Nachweis für die Gewerbeberechtigung dient der Auszug aus dem Gewerberegister (früher: Gewerbeschein).

Die beabsichtigte Ausübung eines Gewerbes muss bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist, angemeldet werden.

Die Gewerbebehörde trägt die Anmelderin/den Anmelder in das Gewerberegister ein und bescheinigt die Eintragung durch einen Auszug aus dem Gewerberegister.

Bei reglementierten Gewerben muss anlässlich der Gewerbeanmeldung bzw. der Geschäftsführerbestellung ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Bei Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgt dies im Rahmen der Diplomanerkennung.

Der Gewerbebehörde müssen verschiedene Änderungen angezeigt werden. Hierzu zählen: