Inhalt:
Dienstleistungen innerhalb der EU/EWR
Information für Einsteiger
Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, d.h. aus mehreren nationalen Märkten wird ein gemeinsamer Markt geschaffen.
Ziel ist es, Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Die Vorteile für Konsumentinnen/Konsumenten sind u.a. die große Auswahl an Produkten und die niedrigeren Preise. Außerdem wird durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gesteigert. Zusätzlich erleichtert der Binnenmarkt die Arbeitsplatz- und Wohnsitzsuche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Der Europäische Binnenmarkt funktioniert auf Basis der "vier Freiheiten":
- Freier Warenverkehr
Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen. - Freier Personenverkehr
Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit (Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) und durch die Niederlassungsfreiheit (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger.
Hinweis: Ein gültiges Reisedokument muss jedoch nach wie vor mitgeführt werden. - Freier Dienstleistungsverkehr
Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot soll die Folge sein. Nähere Informationen zum Thema "freier Dienstleistungsverkehr" befinden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. - Freier Kapitalverkehr
Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen.
Der Binnenmarkt funktioniert aufgrund von Richtlinien, die vom Europäischen Rat beschlossen wurden. Diese Richtlinien schaffen den Rechtsrahmen für alle EU-Staaten.
NEU Nähere Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie sowie zu den einheitlichen Ansprechpartnern (EAP) finden sich auf den Seiten des nationalen Dienstleistungsrichtlinien-Portals unter www.EAP.gv.at. Im Dienstleistungsassistenten befinden sich detaillierte Informationen zu ausgewählten Berufen.
Die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes bereiten den Bürgerinnen/Bürgern sowie den Unternehmerinnen/Unternehmern gelegentlich Probleme. Um diese Probleme zu lösen, wurde "SOLVIT", ein Online-Netzwerk als Anlaufstelle für Beschwerden gegründet. Das SOLVIT-Netzwerk versucht, schnelle und pragmatische Lösungen für Probleme von Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können.
TIPP Weitere Informationen zu "SOLVIT" und zum Europäischen Binnenmarkt finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
USP-Redaktion; Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend/01.01.2010
Österreichischer Verwaltungspreis 2010
Formulare / Verfahren