Schwangerschaft/Unternehmerin

Selbstständig erwerbstätige Frauen haben genauso wie Dienstnehmerinnen Anspruch auf Sozialleistungen, müssen aber ebenfalls Schutzfristen beachten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Betriebshilfe in Anspruch zu nehmen.

Information für Einsteiger

Erwarten selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind, so haben sie ebenso wie Dienstnehmerinnen Anspruch auf Sozialleistungen: die sogenannten Mutterschaftsleistungen.

Als Leistungen eines Versicherungsfalles der Mutterschaft kommen Betriebshilfe (Sachleistung) oder Wochengeld (finanzielle Leistung) in Betracht.

Der Anspruch auf diese Leistungen ist im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) verankert. Für Bäuerinnen sind diese Leistungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) geregelt.

Für selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und für Bäuerinnen ist als Mutterschaftsleistung grundsätzlich Betriebshilfe vorgesehen, d.h. für den Betrieb wird seitens des Versicherungsträgers (bzw. dessen Vertragspartners) eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Wochengeld.

Selbstständig erwerbstätige Frauen, die kein Gewerbe ausüben (Neue Selbstständige), haben Anspruch auf Wochengeld.

Der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen besteht nur im Fall der Pflichtversicherung. Im Fall der Beendigung der Pflichtversicherung werden keine Mutterschaftsleistungen ausbezahlt!

TIPP Das österreichische Gesundheitsportal gesundheit.gv.at bietet Gesundheitsinformationen und Informationen über die Leistungen des Gesundheitswesens sowie nähere Informationen zur Schwangerschaft.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Gesundheit/30.03.2010