Allgemeines zur Elektroaltgeräteverordnung

Ziele der Elektroaltgeräteverordnung sind:

  • Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten sollen vermieden oder wiederverwertet werden
  • Pro Jahr und pro Einwohnerin/Einwohner sollen mindestens vier Kilogramm Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten gesammelt werden
  • Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten

Für Herstellerinnen/Hersteller und Importeurinnen/Importeure von Elektrogeräten gelten daher bestimmte Gestaltungspflichten (z.B. sollen sie besonders recyclingfreundlich konstruiert werden) und Stoffverbote (z.B. dürfen bestimmte Schwermetalle in Elektro- und Elektronikgeräten nur eingeschränkt vorkommen).

Daneben sind in der Elektroaltgeräteverordnung auch Rücknahmepflichten von alten Elektro- und Elektronikgeräten durch Herstellerinnen/Hersteller, Importeurinnen/Importeure und Letztvertreiberinnen/Letztvertreiber (Händlerinnen/Händler) geregelt.

Durch die Elektroaltgeräteverordnung wurden die EG-Richtlinien 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte Richtlinie) und 2002/95/EG (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-Altgeräten) in österreichisches Recht umgesetzt.

Als Elektro- und Elektronikgeräte gelten alle Geräte, die

  • mit elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden oder
  • elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder erzeugen, übertragen oder messen,

wenn sie mit höchstens 1000 Volt Wechselstrom bzw. 1500 Volt Gleichstrom betrieben werden können.

Im Anhang 1 der Elektrogeräteverordnung finden Sie zehn Gerätekategorien mit Beispielen sowie Ausnahmen (z.B. Autoradios, elektrisch verstellbare Betten).

TIPP Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter "Elektroaltgeräte".

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft/01.01.2010