Allgemeines zur Altfahrzeugeverordnung

Die Altfahrzeugeverordnung regelt die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten Fahrzeugen und verbietet bei der Autoherstellung die Verwendung giftiger Schwermetalle, die das Kfz-Recycling erschweren und die Umwelt belasten.

Neu zugelassene Fahrzeuge dürfen kein Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom mehr enthalten. Nur für wenige Bauteile, die bisher noch nicht ersetzbar sind, gibt es Ausnahmen. Damit wird die Verwertung der ausgedienten Fahrzeuge deutlich erleichtert, die Menge gefährlicher Abfälle sinkt und die Umwelt wird deutlich entlastet.

Die Behandlung von Altautos wird aufgrund festgelegter Mindestbehandlungsvorgaben künftig europaweit einheitlich auf hohem Niveau erfolgen. Mindestens 80 Prozent des Gewichts eines Altfahrzeugs sind stofflich zu verwerten.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft/01.01.2010