Allgemeines zur Batterienverordnung

Die Batterienverordnung regelt die Vorgaben für die Rücknahme bzw. Sammlung der verschiedenen Batterienarten, nämlich Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Weiters werden Kennzeichnungsvorschriften und Recyclingeffizienzen für verschiedene Batterietypen festgelegt.

Sammel- und Verwertungssysteme, die eine Genehmigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft brauchen, übernehmen die koordinierte Sammlung aller Geräte- und Fahrzeugaltbatterien vom Handel und von den Kommunen.

Die Umsetzung der Batterierichtlinie (EU-Richtlinie 2006/66/EG) erfolgt in Österreich in drei Schritten:

  • In der AWG-Novelle Batterien werden die Herstellerdefinition und Systemteilnahmepflicht sowie die Erweiterung der Sammelpflicht der Kommunen außerhalb der Problemstoffsammlung normiert
  • In der Abfallbehandlungspflichtenverordnung werden die wesentlichen Vorgaben bei der Lagerung und Behandlung der verschiedenen Batterienarten getrennt nach deren Zusammensetzung festgelegt
  • In der neuen Batterienverordnung erfolgen die erforderlichen Maßnahmen für Gerätealtbatterien, für Fahrzeugaltbatterien und für Industriealtbatterien

Rücknahmepflicht des Handels und Sammelpflicht der Kommunen

Batterien können in Österreich bei den Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgeben werden. Dafür gibt es meist eigene Sammelbehälter. Neben dieser Rücknahmepflicht Händlerinnen/Händler besteht auch eine Sammelpflicht der Kommunen für Gerätebatterien. Die Gemeinden bekommen wie bei den Elektroaltgeräten ihre Leistungen von den Sammel- und Verwertungssystemen abgegolten.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft/01.01.2010