Entgelt

Unter Entgelt versteht man alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Dienstauto, Honorare), die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung ihrer/seiner Arbeitskraft gewährt. Aufwandsentschädigungen (z.B. Kilometergeld, Diäten) zählen nicht als Entgelt. Die Entlohnung kann nach dem Zeit-, Akkord- oder Prämienlohnsystem erfolgen oder aber in Form einer Gewinnbeteiligung.

Informationen für Einsteiger 


Beim Grundlohn wird begrifflich unterschieden zwischen:

  • Gehalt
    • Fortlaufende, regelmäßige Entlohnung für Angestellte
    • Wird monatlich berechnet
  • Lohn
    • Fortlaufende, regelmäßige Entlohnung für Arbeiterinnen/für Arbeiter
    • Wird monatlich berechnet
    • Tägliche Berechnung bei Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Eine wöchentliche Auszahlung ist nicht erlaubt
  • Lehrlingsentschädigung
    • Entlohnung für Lehrlinge
    • Wird monatlich abgerechnet

USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/01.01.2010