Dienstverhinderung

Unternehmerinnen/Unternehmer haben oftmals Informationsbedarf, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aufgrund persönlicher Umstände "dienstverhindert" sind. Dies betrifft nicht nur Verhinderungsgründe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus familiären Gründen, sondern auch die Dienstverhinderung wegen Hochzeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters etc.

Information für Einsteiger

Eine Dienstverhinderung kann aus folgenden Gründen gegeben sein:

  • Pflegefreistellung
  • Familienhospizkarenz
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes (gilt für Ehepartner und Lebensgefährten)
  • Hochzeit oder Todesfall (von nahen Angehörigen)
  • Umzug
  • Vorladung zu Behörden
  • Arztbesuch

Anspruch auf Pflegefreistellung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Im Rahmen der Familienhospizkarenz haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre, im gleichen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/30.03.2010