Inhalt:
Dienstverhinderung
Information für Einsteiger
Eine Dienstverhinderung kann aus folgenden Gründen gegeben sein:
- Pflegefreistellung
- Familienhospizkarenz
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes (gilt für Ehepartner und Lebensgefährten)
- Hochzeit oder Todesfall (von nahen Angehörigen)
- Umzug
- Vorladung zu Behörden
- Arztbesuch
Anspruch auf Pflegefreistellung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Im Rahmen der Familienhospizkarenz haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre, im gleichen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/30.03.2010
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