Arbeitserlaubnis

Inhaltliche Beschreibung

Die Arbeitserlaubnis ist eine persönliche (d.h. nicht an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber gebundene) Berechtigung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Sie ermöglicht die Beschäftigung in Österreich auf einem selbst gewählten Arbeitsplatz in dem Bundesland, für welches die Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.

Ausländerinnen/Ausländer haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitserlaubnis, wenn sie

  • innerhalb der letzten 14 Monate mindestens 52 Wochen lang rechtmäßig in Österreich beschäftigt und niedergelassen waren oder
  • Ehegatte oder Ehegattin bzw. unverheiratetes minderjähriges Kind eines Ausländers oder einer Ausländerin mit Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis sind und selbst bereits seit zwölf Monaten rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind.

Hinweis: Die Arbeitserlaubnis gilt für zwei Jahre und ist jeweils um zwei Jahre verlängerbar.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS)

Hinweis: Verwenden Sie zur Antragstellung das Formular "Antrag auf Arbeitserlaubnis nach § 14a/1/1" bzw. als Ehegatte oder Ehegattin bzw. unverheiratetes minderjähriges Kind das Formular "Antrag auf Arbeitserlaubnis nach § 14a/1/2".

Kosten

  • Antrag:
    • 43,60 Euro Bundesgebühr
    • Beilage: 3,60 Euro pro Bogen
  • Erteilung der Arbeitserlaubnis: 83,50 Euro (77 Euro Bundesgebühr plus 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/01.01.2010