Krankmeldung

Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter kann erkranken. Dies bedingt Rechte, aber auch Pflichten von Dienstgeberinnen/Dienstgeber aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern. Weiterführend müssen sich Unternehmerinnen/Unternehmer damit beschäftigen, wie sich die Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfall von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern darstellt und ab wann Krankengeld ausbezahlt wird.

Information für Einsteiger

Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer sind verpflichtet, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit von ihrer/seiner Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Kenntnis zu setzen.

Ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer nach Arbeitsantritt durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dies vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet zu haben, hat sie/er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/30.03.2010