Schutzbestimmungen und Arbeitsunfall

Niemand ist vor Arbeitsunfällen gefeit, sei es bei der Arbeit mit schweren Maschinen, oder bei körperlich leichter Büroarbeit. Schutzbestimmungen dienen der Prävention von Arbeitsunfällen. Das Arbeitsinspektorat achtet, unter anderem, auf die Einhaltung dieser Bestimmungen. Nähere Informationen dazu befinden sich in diesem Kapitel.

Information für Einsteiger

Arbeiten kann gefährlich sein. Um Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit vor Unfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und Dauerschäden zu schützen, gibt es Rechtsvorschriften. Ziel ist, den Arbeitnehmerinnen/den Arbeitnehmern menschengerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und mögliche Gefahren zu vermeiden.

Die Arbeitsinspektion gewährleistet diesbezüglich den Schutz von Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen durch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Sie trägt so bei zur

  • Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes

USP-Redaktion; Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/01.01.2010