Weiterbildung

Eine fundierte Aus- und Weiterbildung jeder Mitarbeiterin/jedes Mitarbeiters sind das Kapital jeder Arbeitgeberin/jedes Arbeitgebers.

Information für Einsteiger

Ständiges Lernen ist wichtig, wenn es darum geht, im Berufsleben konkurrenzfähig zu bleiben. Viele Institutionen haben es sich zum Ziel gesetzt, mit ihrem Ausbildungsprogramm den Anforderungen am Arbeitsmarkt zu entsprechen.

Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten und als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie beispielsweise Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze). Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), dürfen unselbstständig Erwerbstätige sie als Werbungskosten beziehungsweise Unternehmerinnen/Unternehmer sie als Betriebsausgaben absetzen.

USP-Redaktion; Bundesministerium für Finanzen; Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend/01.01.2010