Integrative Berufsausbildung

Für leistungsschwächere Jugendliche gibt es mehrere Möglichkeiten, zu einem Lehrabschluss zu kommen:

  • Die Lehrzeit kann um ein Jahr (ausnahmsweise um bis zu zwei Jahre) verlängert werden, wenn dadurch ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann.
  • Der Ausbildungsvertrag kann bestimmte Teilqualifikationen (also Ausschnitte aus dem Berufsbild des Lehrberufes) festlegen. Dies ist im Rahmen einer Ausbildungsdauer von ein bis drei Jahren möglich.

Zielgruppe

  • Sonderschulabgängerinnen/Sonderschulabgänger
  • Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
  • Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
  • Unvermittelbarkeit in ein Lehrverhältnis aus "in der Person gelegenen Gründen"
  • Bei Vorliegen gesundheitlicher Notwendigkeit kann die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit im Betrieb herabgesetzt werden

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet erweiterte Förderungsmöglichkeiten für Lehrstellensuchende an, die nicht in ein "reguläres" Ausbildungsverhältnis vermittelt werden können. Die integrative Berufsausbildung ist auch im Rahmen der sogenannten "überbetrieblichen Lehrausbildung" möglich und wird vom AMS oder von den Bundesländern gefördert.

Hinweis

Ob der Lehrling für die integrative Berufsbildung infrage kommt, prüft das AMS. Es ist daher unbedingt notwendig, eine Beratungsstelle des AMS aufzusuchen.

Berufsausbildungsassistenz

Integrative Berufsausbildungen werden durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet. Diese sozialpädagogische Assistenz führt (gemeinsam mit einer Expertin/einem Experten des jeweiligen Berufsbereiches) auch die Abschlussprüfung für die in Teilqualifikation ausgebildeten Jugendlichen durch. Die Beauftragung der Berufsausbildungsassistenz erfolgt durch das AMS oder das Sozialministeriumservice.

Zwischen den beiden Ausbildungsmöglichkeiten der integrativen Berufsbildung kann auch gewechselt werden. Auch der Wechsel von einer integrativen Berufsausbildung in ein reguläres Lehrverhältnis (und umgekehrt) ist möglich. Nur beim unmittelbaren Wechsel von einer normalen Lehrausbildung in eine Integrative Berufsausbildung ist eine Prüfung der Berufsausbildungsassistenz erforderlich.

Für die Berufsschulpflicht gilt, dass Jugendliche mit verlängerter Lehrzeit normal berufsschulpflichtig sind, jene mit Teilqualifikation nur dann, wenn dies in ihren individuellen Ausbildungszielen so vereinbart wurde.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft