Anzeige Finanzamt
Inhaltsverzeichnis
Inhaltliche Beschreibung
Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit sowie der Standort des Unternehmens müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Info TIPP
Diese Meldung kann entfallen, wenn sie bei der zuständigen Gewerbebehörde eingebracht wird.
Info ACHTUNG
Info HINWEIS
Wenn bereits gesichert ist, dass die Gesellschaft im Veranlagungsjahr Gewinn erzielen wird, kann bereits im Zuge der Meldung um Zuteilung einer Steuernummer ersucht werden. Diese ist bei jedem weiteren Kontakt bzw. Schriftverkehr mit dem Finanzamt anzugeben.
Möchte die Gesellschaft EU-Binnenmarktgeschäfte tätigen, kann im Zuge der erstmaligen Anmeldung auch die Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikations-Nummer (UID-Nummer) beantragt werden.
Fristen
Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit
Zuständige Stelle
Bei Körperschaften und Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit:
- Für die Erhebung der Körperschaftsteuer: das Betriebsfinanzamt
- Für die Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb sowie Einkünften aus selbstständiger Arbeit: das Betriebsfinanzamt
- Für die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens: das Lagefinanzamt
- Wenn sich weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland befinden (beschränkt Steuerpflichtige), ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte bzw. bei Fehlen einer solchen, in dessen Bereich sich das unbewegliche Vermögen der Abgabepflichtigen/des Abgabepflichtigen befindet. Ist dies nicht der Fall, ist jenes Finanzamt zuständig, das vom abgabepflichtigen Sachverhalt zuerst Kenntnis erlangt.
Verfahrensablauf
Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit sowie der Standort des Unternehmens müssen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend.
Das Finanzamt übermittelt daraufhin den sogenannten Betriebseröffnungsbogen, der ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Unter der Steuernummer der Gesellschaft und unter dem Firmenwortlaut wird ein Steuerkonto geführt, auf dem alle Einzahlungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, lohnabhängige Abgaben) gutgeschrieben und von dem die Zahllasten abgebucht werden.
Das Finanzamt erstellt aufgrund des Steuerkontos sogenannte Buchungsmitteilungen, auf welchen Nach-, Vorauszahlungen oder Gutschriften ausgewiesen sind.
Zusätzliche Informationen
Info TIPP
Services zu diesem Thema
- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Finanzen