5. Können auch gewerberechtliche Verfahren (Anmeldung, Zurücklegung etc.) elektronisch über das USP abgewickelt werden?
Da für diese Vorgänge keine Anmeldung im USP erforderlich ist, stehen sie im Informationsbereich unter "Gründung" – "Gewerbe" bzw. "Laufender Betrieb" – "Gewerberechtliche Verfahren" zur Verfügung.
Inhaltlicher Stand: 28.03.2017
Abgenommen durch: Bundesministerium für Finanzen