Finanzamt – Anzeige
Inhaltsverzeichnis
Inhaltliche Beschreibung
Gibt man die unternehmerische Tätigkeit – egal aus welchen Gründen – auf, muss diese Tatsache dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Info ACHTUNG
Info HINWEIS
Fristen
Spätestens einen Monat nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit.
Zuständige Stelle
Bei Körperschaften und Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OG, KG, GesBR) ist die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit dem Betriebsfinanzamt zu melden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Schreiben oder
- Formular Verf25 (Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit)
- Bei Tod der Gesellschafterin/des Gesellschafters – jedoch nur, wenn dadurch die Gesellschaft beendet wird: zusätzlich
- Einantwortungsbeschluss – jedoch nur, sofern schon vorhanden (ausgestellt durch das Verlassenschaftsgericht bzw. Bezirksgericht)
Die erforderlichen Unterlagen können persönlich, per Post, per Fax oder über FinanzOnline eingereicht werden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Nach dem Tod einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters bleibt die Gesellschaft grundsätzlich weiterhin bestehen. Es findet lediglich eine Änderung der Gesellschafterzusammensetzung statt. Für diese Änderung wird das Formular Verf60 (Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO/Wartung von Beteiligten) benötigt. Entscheiden sich die verbleibenden Gesellschafterinnen/der verbleibende Gesellschafter zur Auflösung der Gesellschaft, sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen. Wenn die Gesellschaft eine juristische Person ist, tritt durch den Tod einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters in der Regel keine Änderung bei der Gesellschaft ein.
Info ACHTUNG
Falls noch ein Guthaben beim Finanzamt vorhanden ist, erfolgt eine Rückzahlung durch das Finanzamt.
Weiterführende Links
Zum Formular
- Formular Verf25 (Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit)
- Formular Verf60 (Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO/Wartung von Beteiligten)
Services zu diesem Thema
- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Finanzen