Schließung einer Filiale
Inhaltsverzeichnis
Inhaltliche Beschreibung
Wenn Sie eine weitere Betriebsstätte (Filiale) einstellen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen.
Die Meldung über die Einstellung einer weiteren Betriebsstätte ist Grundlage für die Löschung der Eintragung dieser Betriebsstätte im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).
Betroffene Unternehmen
Betroffen sind Unternehmen, die eine weitere Betriebsstätte (Filiale) einstellen wollen.
Info ACHTUNG
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Fristen
Der Betrieb einer Filiale kann grundsätzlich jederzeit eingestellt werden.
Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Einstellung der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde einlangt.
Info ACHTUNG
Zuständige Stelle
Die Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort der weiteren Betriebsstätte örtlich zuständig ist:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Einstellung einer weiteren Betriebsstätte kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.
Die formlose Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Firmenwortlaut
- Hauptstandort sowie Standort der weiteren Betriebsstätte
- Gewerbewortlaut
Die Einstellung der weiteren Betriebsstätte wird grundsätzlich mit dem Tag wirksam, an dem die Anzeige über die Einstellung bei der Behörde einlangt, sofern die Gewerbeinhaberin/der Gewerbeinhaber die Zurücklegung nicht für einen späteren Tag anzeigt oder an den Eintritt einer Bedingung bindet.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe:
- Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
- § 46 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Zum Formular
Online-Verfahren:
- Gewerbe - Weitere Betriebsstätte - Einstellung der Gewerbeausübung
Für Online-Formular wird benötigt: GISA-Zahl (z.B. 123456/g/06/07 – zu finden am GISA-Auszug sowie in gewerberechtlichen Bescheiden bzw. Verständigungen), Firmenbuch- bzw. Sozialversicherungsnummer
Services zu diesem Thema
- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort