Gefährliche Chemikalien
Aktuelle Informationen über gefährliche Chemikalien, Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungspflichten, Giftbezugsbescheinigung, Aufzeichnungspflichten etc.
Information für Einsteiger
Konsumentinnen/Konsumenten wollen sicher sein, dass sie ein hautschonendes, nicht krebserregendes und nicht schwangerschaftsschädigendes Kleidungsstück haben.
Unternehmerinnen/Unternehmer wollen sicher sein, dass ihre Produkte weder human- noch ökotoxikologisch und somit unbedenklich für ihre Kundinnen/Kunden, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und für die Umwelt sind.
Unternehmen produzieren Konsumgüter oder handeln mit Waren. Wie ein Unternehmen mit Chemikalien umzugehen hat, ist durch die umfangreiche Gesetzgebung vorgegeben. Chemikalien-Herstellerinnen/Chemikalien-Hersteller, Chemikalien-Importeurinnen/Chemikalien-Importeure, Chemikalien-Anwenderinnen/Chemikalien-Anwender oder weiterverarbeitende Betriebe haben Verpflichtungen aufgrund der Chemikalien-Gesetzgebung.
Chemikalien werden innerhalb der EU mittels REACH und CLP dokumentiert:
- REACH bedeutet Registrierung ("registration"), Bewertung ("evaluation"), Zulassung ("authorisation") und Beschränkung ("restriction") von Chemikalien
- CLP bedeutet: Einstufung ("classification"), Kennzeichnung ("labelling") und Verpackung ("packaging") von Stoffen und Gemischen
Unternehmerinnen/Unternehmer haben weitere gesetzliche Vorgaben bezüglich Biozide, den Giftverkehr und Giftbeauftragte, Fluorierte Treibhausgase, die Halonbank, Chemikalienleasing, Chemikalienverbote und NANO-Substanzen.
Weiterführende Links
- Umfangreiche Informationen zur Chemiepolitik in Österreich finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.
- Aktuelle Schwerpunkte der Chemiepolitik des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus finden sich in den Chem News des Ministeriums.
- Informationen zu REACH und CLP bietet Ihnen der österreichische REACH-Helpdesk.