EU-Dienstleistungsrichtlinie

Allgemeines zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie über Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt ist, nach langen Verhandlungsjahren im Europäischen Rat und Europäischen Parlament, Ende des Jahres 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten bis Ende 2009 Zeit, die Richtlinie in ihre Rechtsordnung zu übernehmen.

Durch Beseitigung von Hindernissen für den freien Dienstleistungsverkehr, Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit soll der große Sektor der Dienstleistungen europaweit angekurbelt werden.

Unternehmen kommen nun beispielsweise in den Genuss der sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner", einer Stelle, bei der sämtliche Anträge, die für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung erforderlich sind, gebündelt eingereicht werden können. Ebenso finden sich in der Dienstleistungsrichtlinie Bestimmungen über die Verwaltungszusammenarbeit, Rechte der Dienstleistungsempfängerinnen/Dienstleistungsempfänger sowie Informationspflichten.

Umsetzung in Österreich

Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt in Österreich aufgrund der innerstaatlichen Kompetenzverteilung teils in die Zuständigkeit des Bundes, teils in jene der Bundesländer.

Zur Umsetzung jener Elemente der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die für alle Gebietskörperschaften gleichermaßen anwendbar sein sollen, wurde zunächst ein Dienstleistungsgesetz (DLG) des Bundes erarbeitet, für das eine Verfassungsbestimmung mit Zustimmungsrecht des Bundesrats (Kompetenzdeckungsklausel) erforderlich gewesen wäre. Die entsprechende Regierungsvorlage wurde am 28. Juli 2009 vom Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen und dem Nationalrat zur geschäftsmäßigen Behandlung zugewiesen.

Da die erforderliche Verfassungsmehrheit für die Kompetenzdeckungsklausel nicht erzielt werden konnte, wurde eine "Neun plus Eins"-Lösung umgesetzt, also ein Bundesgesetz, das jene Fragen regelt, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen und neun Landesgesetze, die die Bestimmungen beinhalten, die in die Länderkompetenz fallen. Die bundesgesetzliche Regelung – das "Dienstleistungsgesetz" – wurde am 21. November 2011 kundgemacht. Die entsprechenden Ländergesetze traten bis Anfang 2012 in Kraft. Damit konnte Österreich die Vollumsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im 1. Quartal 2012 an die Europäische Kommission melden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in verschiedenen europäischen Staaten bietet das Informationsvideo "Points of Single Contact ( EK)" der Europäischen Kommission ( EK).

Details zur Richtlinie finden sich in der Broschüre "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie – Neue Chancen für Österreichs Wirtschaft ( WKO)" des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Nähere Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie ( WKO) sowie zu den einheitlichen Ansprechpartnern (EAP) finden sich auf den Seiten des nationalen Dienstleistungsrichtlinien-Portals unter  www.EAP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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