Außenhandelsförderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Exporteurinnen/Exporteure werden eine Reihe von Maßnahmen angeboten:
- EU-Förderungen
- Bundesförderungen und Förderungen der Wirtschaftskammer Österreich
- Landesförderungen und Förderungen der Landeswirtschaftskammern
- Förderungen der Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung
- Förderungen der austria wirtschaftsservice (aws)
- Unterstützung des Bundesministeriums für Finanzen im Wege der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB)
Unterstützungen für Exporte und Auslandsinvestitionen können grob wie folgt gegliedert werden:
- Exportgarantien (einschließlich Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen)
- Bundeshaftungen nach Ausfuhrförderungsgesetz im Wege der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB)
- Haftungen gemäß Garantiegesetz im Wege der aws
- Exportfinanzierungen für Einzelgeschäfte und revolvierende Finanzierungen
- im Exportfinanzierungsverfahren der OeKB (einschließlich der Finanzierung von Auslandsinvestitionen)
- im Verfahren des Exportfonds-Kredits der OeKB (für KMU)
Akteure
Wesentliche Akteure im Verfahren sind das Bundesministerium für Finanzen, die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft sowie Kommerzbanken.
Garantien und Wechselbürgschaften
Um österreichischen Unternehmen den Zugang zu fernen Märkten und Ländern zu erleichtern, werden im Rahmen des österreichischen Exportfördersystems Exporthaftungen (Exportgarantien und Wechselbürgschaften) gegen Entrichtung risikoadäquater Haftungsentgelte vergeben.
Hiermit kann sich das Unternehmen gegen politische und wirtschaftliche Risiken wie insbesondere das Produktionsrisiko (Risiko der vertragswidrigen Nichtabnahme bestellter Lieferungen und Leistungen) und das Kreditrisiko (Risiko der Nichtzahlung erbrachter Lieferungen und Leistungen) im jeweiligen Exportland absichern. Darüber hinaus können Garantien auch Kosten für Markterschließungsziele abdecken.
Im Rahmen des AusfFG können österreichische Unternehmen bei ihren Beteiligungen im Ausland sowohl im Wege von Beteiligungsgarantien – Versicherung des politischen Risikos des Investitionsziellandes – als auch durch Wechselbürgschaften für Beteiligungen unterstützt werden. Wechselbürgschaften dienen zum einen der Erleichterung der Finanzierung von Exportgeschäften aber auch der Finanzierung von österreichischen Direktinvestitionen im Ausland.
Finanzierungen
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft finanziert seit dem Jahr 1960 Exporte von Gütern und Leistungen mit vorwiegend mittel- und langfristigen Zahlungszielen (insbesondere Investitionsgüter) sowie Auslandsinvestitionen im Wege der Kommerzbanken zu marktmäßigen Finanzierungskonditionen.
Der Exportfonds-Kredit der OeKB stellt österreichischen KMU-Exportunternehmen Rahmenkredite zur Verfügung, die über Hausbanken in Anspruch genommen werden können. Damit können laufende Exportaufträge und -forderungen finanziert und zusätzlich Liquidität gesichert werden. Als Partner der Hausbanken kann der Exportfonds einen Teil des Risikos übernehmen. Auch für Markterschließungsvorhaben außerhalb der EU bietet der Exportfonds passende Lösungen.
Soft Loan-Finanzierungen
Neben der Exportfinanzierung zu kommerziellen Konditionen kann die österreichische Exportwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Refinanzierung zu Soft Loan-Konditionen in Euro nutzen. Soft Loan-Finanzierungen stehen nur für ausgewählte Länder und Projekte zur Verfügung. Diese günstigen Finanzierungspakete sind speziell für Abnehmerinnen/Abnehmer österreichischer Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländern geschaffen. Sie umfassen Stützungs- bzw. Schenkungsmittel zu Gunsten des Empfängerlandes und werden den österreichischen Entwicklungshilfeleistungen angerechnet. Dadurch kann das Exportunternehmen in Verbindung mit seinen Lieferungen und Leistungen eine attraktive Finanzierung anbieten.
Programm zur Unterstützung projektvorbereitender und sektorspezifischer Leistungen ("Projektvorbereitungsprogramm")
Das Bundesministerium für Finanzen unterstützt im Rahmen seines "Projektvorbereitungsprogramms" projektbezogene und sektorspezifische Leistungen im Zusammenhang mit Vorhaben in Schwellen- und Entwicklungsländern durch Zuschüsse des Bundes. Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger (Zuschussbegünstigte) sind ausländische Projektträger (etwa eine Gemeinde), die beispielsweise sektorspezifische technische Lösungen zu konkreten Problem- und Fragestellungen, oder auch die Erstellung und Finanzierung einer Machbarkeitsstudie im Vorfeld eines möglichen Projektes benötigen. Leistungserbringerinnen/Leistungserbringer sind z.B. Anbieterinnen/Anbieter von Dienstleistungen, technologischen Lösungen, oder Consultants. Die Abwicklung erfolgt über die OeKB.
Betroffene Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die an der Absicherung bzw. der Finanzierung von Exportaktivitäten in ausländischen Märkten interessiert sind.
Die Absicherung bzw. die Finanzierung dient:
- Der Refinanzierung von Krediten, welche von Kommerzbanken Exporteurinnen/Exporteuren zur Finanzierung von Lieferkrediten eingeräumt werden (Lieferantenkredite)
- Der Refinanzierung von Krediten, welche von Kommerzbanken ausländischen Regierungen, Importeurinnen/Importeuren oder Kreditinstituten zur Bezahlung österreichischer Exporte eingeräumt werden (Käuferkredite).
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Absicherung durch eine Exporthaftung des Bundes ist ein Antrag bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft. Der Antrag kann direkt bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft eingebracht werden (online oder persönlich) oder über die Hausbank der Exporteurin/des Exporteurs bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Finanzierung ist ein Antrag der Exporteurin/des Exporteurs bei der Kreditabteilung der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft. Spezielle Voraussetzungen sind:
- Das Vorliegen
- einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz oder
- einer Haftung eines Kreditversicherers oder
- einer Garantie der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder
- einer Haftung einer internationalen Organisation
- Zur Sicherstellung müssen die entsprechenden Haftungsansprüche und die zugrunde liegenden (Export-)Forderungen abgetreten werden.
- Staatlich unterstützte Exportabsicherungen und -finanzierungen stehen im Einklang mit allen relevanten internationalen Regelungen (EU, OECD, WTO).
- Für Soft Loan-Finanzierungen müssen das in Österreich ansässige Exportunternehmen bzw. die in Österreich ansässige Generalunternehmerin/der in Österreich ansässige Generalunternehmer im entsprechenden Sektor über Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit fachspezifischem Know-how in Österreich verfügen, dieses weiter entwickeln und im entsprechenden Sektor von Österreich aus vergleichbare Referenzprojekte ohne Soft Loan-Finanzierung durchgeführt haben und weiterhin durchführen. Darüber hinaus müssen Kriterien der wirtschaftspolitischen Relevanz und der entwicklungspolitischen Eignung der Projekte erfüllt sein.
Zuständige Stelle
Die erste Anlaufstelle für die interessierte Exporteurin/den interessierten Exporteur ist die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (→ OeKB) (oder eine Bank mit Hausbankstatus bei ebendieser), welche bei Exporthaftungen als Bevollmächtigte des Bundes die banktechnische Abwicklung für das Bundesministerium für Finanzen durchführt.
Verfahrensablauf
An Absicherungen von Exportaktivitäten beziehungsweise Finanzierung über Wechselbürgschaften interessierte Unternehmen reichen ihre Anträge bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft ein. Anschließend erfolgt eine banktechnische Prüfung (insbesondere der Bonität) sowie eine Beurteilung der potentiellen Umweltauswirkungen. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch die Bundesministerin für Finanzen/den Bundesminister für Finanzen nach Begutachtung durch ein Gremium (Beirat) im Bundesministerium für Finanzen.
An Exportfinanzierungen interessierte Unternehmen wenden sich an die Kreditabteilung der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft. Nach eingehender Prüfung entscheidet die Bundesministerin für Finanzen/der Bundesminister für Finanzen nach Begutachtung durch das Exportfinanzierungskomitee über den Antrag.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
- austria wirtschaftsservice (→ aws)
- Exportfonds-Kredit (→ OeKB)
- Europäische Kommission (→ EK)
- Bundesministerium für Finanzen (→ BMF)
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Die Formulare sind auf der Website der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (→ OeKB) verfügbar.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen