Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen

Die Energiekostenpauschale für Unternehmen ist eine Pauschalförderung für Unternehmen in der Höhe zwischen 110 Euro und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2022. Ziel der Energiekostenpauschale ist die Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.

Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags zur Energiekostenpauschale startet demnächst und erfolgt ganz einfach online über das Unternehmensserviceportal (USP).

Förderfähige Unternehmen

Beantragen kann die Förderung jedes Unternehmen, das mindestens 10.000 Euro und höchstens 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebiets­körper­schaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungs­wesen, Realitäten­wesen und Land­wirt­schaft sowie freie Berufe und politische Parteien.

Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP

  1. Eine gültige Handy-Signatur bzw. ID Austria
  2. Eine Registrierung Ihres Unternehmens im USP
  3. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts "Förderung beantragen" für das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens
  4. Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich für Beantragung der Energiekostenpauschale nur noch mittels Handy-Signatur bzw. ID Austria im USP anmelden und dort das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" auswählen. 

Unternehmen können ab 17. April außerdem einen Selbstcheck auf der Website www.energiekostenpauschale.at durchführen. Anhand dieses Checks erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr Unternehmen einreichberechtigt ist und was für die erfolgreiche Antragsstellung vorzubereiten ist.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass USP-Administratorinnen/USP-Administratoren das notwendige Verfahrensrecht den USP Benutzerinnen und Benutzern über die USP Administration bereits jetzt zuordnen können. Der Zugriff auf das Antragsformular wird aber erst mit dem Start der Einreichphase ermöglicht.

Die Beantragung der Energiekostenpauschale wird demnächst möglich sein. 

Zur Vorbereitung Ihrer erfolgreichen Antragsstellung, finden Sie nachfolgend alle notwendigen Informationen, um sich schon jetzt optimal auf Ihre erfolgreiche Antragsstellung vorbereiten zu können.

Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP

Sobald die Einreichphase zur Energiekostenpauschale gestartet ist, gehen Sie zur Antragsstellung bitte wie folgt vor:

  1. Klicken Sie zur Anmeldung auf der Startseite des USP auf "Mein USP".
  1. Klicken Sie nun auf die Schaltfläche "Mit digitaler Signatur anmelden" und melden Sie sich mit Ihrer präferierten Anmeldemethode (Handy-Signatur oder ID Austria) an.
  1. Nach der erfolgreichen Anmeldung klicken Sie auf das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen".
  1. Sie gelangen nun zum Antragsformular, welches durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bereitgestellt wird.

Registrierung Ihres Unternehmens im USP

Ist Ihr Unternehmen noch nicht für das USP registriert, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur erstmaligen Registrierung zur Verfügung. Alle Informationen zur erfolgreichen USP-Registrierung finden Sie auf folgenden Seiten:

Darüber hinaus finden Sie auf folgenden Seiten alle weiteren allgemeinen Informationen:

Hinweis

Für Fragen, die mit dem technischen Prozess zusammenhängen, der für den Aufruf des Formulars zur Beantragung der Energiekostenpauschale notwendig ist, wenden Sie sich bitte an das USP Service Center

Wenn Sie inhaltliche Fragen zur Förderung haben, wie zum Beispiel zum Ablauf, zu geltenden Fristen oder zur Berechnung der Förderungshöhe, wenden Sie sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Hotline zur Energiekostenpauschale unter +43 1 890 80 6776 (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr)

Häufig gestellte Fragen zur Beantragung der Energiekostenpauschale

Nein, für die Antragstellung ist eine Anmeldung mit Handy-Signatur bzw. ID Austria am USP verpflichtend. Haben Sie noch keine Handy-Signatur bzw. ID Austria empfehlen wir Ihnen, eine ID Austria zu beantragen. Auf oesterreich.gv.at finden Sie alle wichtigen Informationen zur ID Austria (→ oesterreich.gv.at)

Ist Ihr Unternehmen noch nicht für das USP registriert, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur erstmaligen Registrierung zur Verfügung. Alle Informationen zur erfolgreichen USP Registrierung finden Sie auf folgenden Seiten:

Sind Sie keine Einzelunternehmerin/kein Einzelunternehmer bzw. nicht selbstständig vertretungsbefugt für das Unternehmen, für das Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie sich durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens das entsprechende Verfahrensrecht zuordnen lassen. Ihre zuständige USP-Administratorin/Ihr zuständiger USP-Administrator muss Ihnen hierfür das Verfahrensrecht "Förderung beantragen" für das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" zuweisen.

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Erst nach Zuordnung dieses Verfahrensrechts sind Sie berechtigt, das Service aufzurufen.

Bitte beachten Sie, dass USP-Administratorinnen/USP-Administratoren das notwendige Verfahrensrecht den USP Benutzerinnen und Benutzern über die USP Administration bereits jetzt zuordnen können. Der Zugriff auf das Antragsformular wird aber erst mit dem Start der Einreichphase ermöglicht.

Weitere Informationen zur Zuweisung von Verfahrensrechten durch USP-Administratorinnen/USP-Administratoren finden Sie am USP.

Die Zuordnung von Verfahrensrechten ist notwendig, um Services über das USP nutzen zu können. Nur USP-Administratorinnen/USP-Administratoren können Verfahrensrechte zuordnen. Um das notwendige Verfahrensrecht für die Antragstellung der Energiekostenpauschale einer USP-Benutzerin/einem USP-Benutzer Ihres Unternehmens zuzuordnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die USP Administration.
  1. Klicken Sie auf den Menüeintrag "Verfahrensrechte verwalten" und danach auf den Menüeintrag "Zuordnen".
8_USPAdmin_Rechte_zuordnen_klick
  1. Wählen Sie unter "Kontoauswahl" das entsprechende USP Benutzerkonto aus, dem Sie das Verfahrensrecht zuordnen wollen.
9_USPAdmin_Rechte_zuordnen_Userauswahl_klick
  1. Aktivieren Sie die Kontrollbox beim Verfahrensrecht "Förderung beantragen" unter dem Verfahren "Energiekostenpauschale für Unternehmen" und klicken Sie danach auf die Schaltfläche "Zuordnen".
9_USPAdmin_Rechte_Foerderung_klick
  1. Sobald sich die betreffende Benutzerin/der betreffende Benutzer erneut am USP angemeldet hat, steht ihr/ihm das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" in "Mein USP" zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Zuweisung von Verfahrensrechten finden Sie am USP.

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: 

1. Die Einreichphase der Förderung hat noch nicht gestartet:

USP-Administratorinnen/USP-Administratoren können das notwendige Verfahrensrecht den USP Benutzerinnen und Benutzern über die USP Administration bereits jetzt zuordnen. Der Zugriff auf das Antragsformular wird aber erst mit dem Start der Einreichphase ermöglicht.

2. Die Einreichphase der Förderung hat bereits gestartet:

Auf der Startseite von "Mein USP" wird Ihnen nur ein Teil der USP-Services angezeigt, für die Sie berechtigt sind. Bitte klicken Sie auf "Alle Services" und kontrollieren Sie, ob sich der Link auf das Service dort befindet.

Sie können hier direkt auf das Service klicken oder mittels Klick auf das Sternsymbol das Service zu Ihren Favoriten auf der Startseite von "Mein USP" hinzufügen.

Können Sie keine Förderung beantragen, so ist Ihr Unternehmen nicht anspruchsberechtigt. Das ist dann der Fall, wenn

  • keine Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt vorliegt, Ihrem Unternehmen also kein ÖNACE-Code durch die Statistik Austria zugeordnet wurde, oder
  • Ihr Unternehmen einen nicht-förderbaren ÖNACE-Code hat (aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungs­wesen, Realitäten­wesen und Land­wirt­schaft sowie freie Berufe und politische Parteien).

Um den ÖNACE-Code Ihres Unternehmens einzusehen, müssen Sie sich am USP anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung klicken Sie auf "Unternehmensdaten".

Im Abschnitt "Haupttätigkeit" finden Sie Ihren ÖNACE-Code.

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Falls Ihr ÖNACE-Code, der im USP unter "Unternehmensdaten" angezeigt wird, nicht korrekt ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie wenden sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at mit einer Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer, etc.) und einer detaillierten Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en).
  2. Sie nutzen das Service "Klassifikations-Mitteilung (ÖNACE-Klassifizierung)" am USP und können so direkt online eine Änderung Ihrer Klassifizierung beantragen.
    1. Voraussetzung dafür ist, dass Sie durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens berechtigt wurden, das Service der Klassifikations-Mitteilung aufzurufen.
    2. Überprüfen Sie hierfür bitte mit der USP-Administratorin/dem USP-Administrator Ihres Unternehmens, ob Ihrem USP-Benutzer das Verfahrensrecht "Klassifikations-Mitteilung (ÖNACE-Klassifizierung) - Nutzer" zugeordnet wurde.
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Weitere Informationen zur Zuweisung von Verfahrensrechten finden Sie am USP.

Findet sich unter "Unternehmensdaten" kein ÖNACE-Code, wurde Ihr Unternehmen durch die Statistik Austria nicht klassifiziert. Wenden Sie sich daher bitte schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at. Geben Sie dabei bitte eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer, etc.) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an.

Für zusätzliche/ergänzende Fragen wenden Sie sich an die KLM-Hotline der Statistik Austria, telefonisch unter +43 1 711 28 8686 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr).

Bitte informieren Sie sich hierzu zunächst innerhalb Ihres Unternehmens, um die USP-Administratorin/den USP-Administrator in Erfahrung zu bringen. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wenden Sie sich bitte an das USP Service Center über einen dieser Wege:

  1. Online mittels Kontaktformular
  2. Per Telefon: +43 50 233 733 (Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann das USP Service Center hierzu jedoch nur bedingt Auskunft geben. Im Notfall unterstützt Sie das USP Service Center aber natürlich bei alternativen Wegen, wie einer Neuregistrierung Ihres Unternehmens.

Haben Sie Ihr Passwort für die Handy-Signatur vergessen?

Sie müssen Ihre Handy-Signatur erneut beantragen. Alle Informationen zum Aktivieren der Handy-Signatur (→ A-Trust) finden Sie auf der Website der A-Trust.

Haben Sie Ihr Passwort für die ID Austria vergessen?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es zurücksetzen. Alle Informationen zum Zurücksetzen des Passworts Ihrer ID Austria (→ oesterreich.gv.at) finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Wenn Sie inhaltliche Fragen zur Förderung haben, wie zum Beispiel zum Ablauf, zu geltenden Fristen oder zur Berechnung der Förderungshöhe, wenden Sie sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Hotline zur Energiekostenpauschale unter +43 1 890 80 6776.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen