Waffen – Prüf- und Kennzeichnungspflichten

Allgemeine Informationen

Für Herstellerinnen/Hersteller sowie Händlerinnen/Händler ziviler Handfeuerwaffen und zugehöriger Munition bestehen verschiedene Prüf- und Kennzeichnungspflichten. Diese Pflichten beruhen auf internationalen Vereinbarungen und dienen vor allem der Sicherheit der Benutzerinnen/der Benutzer (Konsumentenschutz).

Betroffene Unternehmen

Herstellerinnen/Hersteller sowie Händlerinnen/Händler ziviler Handfeuerwaffen und zugehöriger Munition

Fristen

Den vorgeschriebenen Prüf- und Kennzeichnungspflichten ist vor dem Inverkehrbringen der Gegenstände nachzukommen.

Zuständige Stelle

Die Beschussämter Wien und Ferlach ( BMAW)

Verfahrensablauf

Handfeuerwaffen müssen der zuständigen Stelle zur Prüfung vorgelegt werden. Hat die Prüfung keine Beanstandung ergeben, wird dies durch Anbringung des Prüfzeichens (Stempelung) an der Waffe kenntlich gemacht.

Der Antrag auf Typengenehmigung von Munition muss schriftlich beim Beschussamt Wien eingereicht werden. Wird die Typenprüfung für eine bestimmte Munitionstype bestanden (zugelassene Munitionstype), wird der Einreicherin/dem Einreicher mit Bescheid das Recht erteilt, für diese Munitionstype das dafür vorgesehene Prüfzeichen zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Anbringen von Beschusszeichen an Handfeuerwaffen:

  • Nach Vorbeschuss:
    • 5,45 Euro je Lauf von Flinten und mehrläufigen Gewehren
    • 3,20 Euro je Lauf bei Nachholung des Vorbeschusses an fertigen
      Flinten und Gewehren
  • Nach Endbeschuss in den Beschussämtern (Langwaffen):
    • 10,90 Euro je Büchsenlauf
    • 8,70 Euro je Flintenlauf
  • Nach Endbeschuss in den Beschussämtern (Kurzwaffen):
    • 7,60 Euro je Pistole (ein- oder mehrläufig)
    • 8,70 Euro je Revolver
  • Nach Endbeschuss in den Beschussämtern (sonstige Schießgeräte):
    • 6,50 Euro je Viehbetäubungs- oder -tötungsapparat, je Bolzensetzapparat und dergleichen
    • 10,90 Euro je Böllerkanone oder je Prangerstutzen und Ähnliches
  • Nach Endbeschuss in den Beschussämtern (Vorderladerwaffen):
    • 10,90 Euro je Langwaffe pro Lauf
    • 9,80 Euro je Pistole (ein- oder mehrläufig)
    • 17,40 Euro je Revolver
  • Nach Endbeschuss in den Beschussämtern (höchstbeanspruchte Waffenteile): die gleichen Sätze wie für das Anbringen der Beschusszeichen an vollständigen Waffen
  • Nach Endbeschuss in Nebenstellen mit von der Partei beigestellten Hilfspersonen und Hilfsmitteln (Langwaffen):
    • 3,20 Euro je Büchsenlauf
    • 3,20 je Flintenlauf
  • Nach Endbeschuss in Nebenstellen mit von der Partei beigestellten Hilfspersonen und Hilfsmitteln (Kurzwaffen):
    • 3,20 Euro je Pistole (ein- oder mehrläufig)
    • 3,20 Euro je Revolver
  • Nach Endbeschuss in Nebenstellen mit von der Partei beigestellten Hilfspersonen und Hilfsmitteln (sonstige Schießgeräte):
    • 3,20 Euro je Viehbetäubungs- oder -tötungsapparat, je Bolzensetzapparat und dergleichen
    • 4,35 Euro je Böllerkanone oder je Prangerstutzen
  • Nach Endbeschuss in Nebenstellen mit von der Partei beigestellten Hilfspersonen und Hilfsmitteln (Vorderladerwaffen):
    • 4,35 Euro je Langwaffe pro Lauf
    • 3,20 Euro je Pistole (ein- oder mehrläufig)
    • 5,45 Euro je Revolver
  • Nach Endbeschuss in Nebenstellen mit von der Partei beigestellten Hilfspersonen und Hilfsmitteln (höchstbeanspruchte Waffenteile): die gleichen Sätze wie für das Anbringen der Beschusszeichen an vollständigen Waffen
  • Nach verstärktem Beschuss (Langwaffen):
    • 14,10 Euro je Büchsenlauf
    • 11,90 Euro je Flintenlauf
  • Nach verstärktem Beschuss (Kurzwaffen):
    • 10,90 Euro je Pistole (ein- oder mehrläufig)
    • 10,90 Euro je Revolver
  • Nach verstärktem Beschuss (sonstige Schießgeräte):
    • 9,80 Euro je Viehbetäubungs- oder -tötungsapparat, je Bolzensetzapparat und dergleichen
  • 3,20 Euro für das Anbringen der Protokollzahl als Rückgabezeichen bei Waffen, die den amtlichen Beschuss nicht bestanden haben
  • 490 Euro für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Beschusszeichens für Typenprüfung
  • 87 Euro für die Ausstellung der Bestätigung über die Durchführung der Kontrollprüfung

Munition:

  • Für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Patronentypenprüfzeichens (Kugelpatronen):
    • 65 Euro je Kaliber bei der Überprüfung mit der Mindestanzahl
    • 327 Euro je Kaliber bei der Überprüfung eines Loses
  • Für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Patronentypenprüfzeichens (Schrotpatronen):
    • 43 Euro je Kaliber bei der Überprüfung mit der Mindestanzahl
    • 185 Euro je Kaliber bei der Überprüfung eines Loses
  • Für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der Fabrikationskontrolle (Kugelpatronen):
    • 272 Euro je Kaliber bei der Kontrolle der Prüfeinrichtungen
  • Für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der Fabrikationskontrolle (Schrotpatronen):
    • 196 Euro je Kaliber bei der Kontrolle der Prüfeinrichtungen
  • Für die Ausstellung der Bestätigung über die Durchführung der Inspektionskontrolle (Kugelpatronen):
    • 174 Euro bzw. 250 Euro je Kaliber, je nach Art der Inspektionskontrolle
    • 54,50 Euro je Kaliber, je nach Art der Inspektionskontrolle bei vorhergegangener Patronentypenprüfung mit der Mindestanzahl
  • Für die Ausstellung der Bestätigung über die Durchführung der Inspektionskontrolle (Schrotpatronen):
    • 109 Euro bzw. 141 Euro je Kaliber, je nach Art der Inspektionskontrolle
    • 32,70 Euro je Kaliber, je nach Art der Inspektionskontrolle bei vorhergegangener Patronentypenprüfung mit der Mindestanzahl

Zusätzlich:

  • Barauslagen für Prüfmunition (je nach Kaliber)

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Thema "Beschusswesen" auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ( BMAW)

Zum Formular

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Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft