Agrarpolitik – Sammelantrag auf Direktzahlungen – Auskunftspflicht
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden Direktzahlungen an Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gewährt. Empfängerinnen/Empfänger von Direktzahlungen und Förderungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums sowie Personen, die an Weinmaßnahmen teilgenommen haben, müssen für die vollständige Gewährung auch bestimmte Anforderungen in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, der Umwelt und des Tierschutzes erfüllen und die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand erhalten (Cross Compliance).
Im Zuge von Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben werden die Beihilfevoraussetzungen überprüft.
Die Betriebe unterliegen einer Auskunftspflicht.
Betroffene Unternehmen
Alle Antragstellerinnen/Antragsteller, die einen Sammelantrag abgeben.
Voraussetzungen
Siehe inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle zur Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen ist die Agrarmarkt Austria, bei den Cross Compliance Anforderungen je nach Anforderungen die Agrarmarkt Austria, der Landeshauptmann oder die Landesregierung.
Verfahrensablauf
Kontrollen werden in der Regel unangekündigt durchgeführt, sie können aber im Einzelfall im Vorhinein angekündigt werden.
Die Prüforgane sind ermächtigt, in die Buchhaltung, in das Bestandsverzeichnis, im Falle der Bewässerung von Flächen in die Aufzeichnungen zur Wasserentnahme und in alle Unterlagen, die für die Prüfung erforderlich sind, Einsicht zu nehmen.
Weiters sind Unterlagen, die für die Identifizierung der Flächen notwendig sind, zur Verfügung zu halten.
Erforderliche Unterlagen
Allfällige Unterlagen, mit denen bestimmte Berechtigungen (z.B. zur Wasserentnahme, Naturschutzbewilligung) belegt werden können.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Verwaltungskontrollen an.
Zusätzliche Informationen
Das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem, ist über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria eAMA für die einzelnen Betriebe zugänglich.
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Ausfüllanleitungen und Zusatzinformationen
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus