Tierarzneimittel – Dokumentation
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Tierärztinnen/Tierärzte müssen über das Datum der Untersuchung, die Tierhalterin/den Tierhalter, das behandelte Tier, die Diagnose, die verschriebenen Tierarzneimittel, Anwendungsart, die verabreichte Dosis, die Behandlungsdauer und die einzuhaltenden Wartezeiten Buch führen, diese Unterlagen aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen (Dokumentation und Aufbewahrung).
Betroffene Unternehmen
Tierärztinnen/Tierärzte
Fristen
Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den von dem Landeshauptmann betrauten Personen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen (Aufbewahrungspflicht).
Zuständige Stelle
Die Kontrollen erfolgen durch die von dem jeweiligen Landeshauptmann betrauten Personen.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich. Interessensverbände haben Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Dokumentation an.
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz