Antrag auf Teilnahme am Testangebot "Sichere Gastfreundschaft"
Anfang Juli 2020 hat das BMLRT die Initiative Sichere Gastfreundschaft um das Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" erweitert. Beschäftigte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen, Jugendherbergen oder öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben, haben seit Juli bzw. September die Möglichkeit, sich freiwillig und regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Das Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" wurde in weiterer Folge bis 30. April 2021 verlängert.
Zusätzlich können sich seit 2. November 2020 neben den bestehenden Förderungsberechtigten auch Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen, für Reisebüros tätige Reisebetreuer mit Kundenkontakt, Fremdenführer/Reisebetreuer und alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und Schiführer) sowie Personen aus der Privatzimmervermietung freiwillig und regelmäßig testen lassen.
Die Kosten der Tests werden vom Bund durch eine Förderung übernommen. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen den Laboren und dem Bund.
- Sonderrichtlinie (PDF, 767 KB) .
- Datenschutzrechtliche Information gemäß Art 13 DSGVO (PDF) .
- Laufend aktualisierte Liste der teilnehmenden Laboreinrichtungen
Wenn Sie förderungsberechtigt sind, können Sie den Antrag selbst stellen. Wenn Sie in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb, einem Campingplatz, einer Jugendherberge, einer Schneesportschule oder einem öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieb tätig sind, kann aber auch der jeweilige Betrieb, oder der Tourismusverband in Ihrer Region die Antragstellung für Sie übernehmen. Diese Möglichkeit besteht auch für Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige mit Kundenkontakt. Wichtig ist, dass Sie die jeweils für Ihre förderungsberechtigte Gruppe vorgesehene Erklärung (Beilage 1a, Beilage 1b oder Beilage 1c) verwenden und, dass alle benötigten Angaben und Unterschriften vorhanden sind:
- Einverständniserklärung (Beilage 1a) (PDF) . für Beschäftigte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen, Jugendherbergen, Schneesportschulen oder öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben sowie unselbständige Reisebetreuer, die in Reisebüros tätig sind
- Erklärung Selbständige (Beilage 1b) (PDF) . für alpine Führungskräfte und selbständige Reisebetreuer/Fremdenführer
- Erklärung Privatzimmervermieter (Beilage 1c) (PDF) . für Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige mit Kundenkontakt
Bitte bereiten Sie die jeweils für Ihre förderungsberechtigte Gruppe vorgesehene Erklärung samt Unterschriften vor, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.
Antrag auf Teilnahme am Testangebot "Sichere Gastfreundschaft"
FAQs zum Testangebot "Sichere Gastfreundschaft"
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus