TOP-Tourismus-Förderung Teil D: Restrukturierung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Gefördert werden Kosten des Sanierungskonzeptes oder von anteiligen Coachingleistungen und materielle Hilfestellung auf die nach Sanierung verbleibenden Verbindlichkeiten.
Die Förderung besteht in
- der Übernahme einer Haftung,
- einem Zinsenzuschuss von maximal zwei Prozent für Fremdkapital oder
- der Übernahme der Kosten des Sanierungskonzeptes oder von Coachingleistungen.
Landesbeteiligung in mindestens gleicher Höhe ist Voraussetzung.
Das Kapital, auf das ein Zinsenzuschuss gewährt wird, soll den Umfang von 40 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung nach Restrukturierung nicht überschreiten.
Als Untergrenze gilt in der Regel ein Kredit von 100.000 Euro. Als Obergrenze
gilt ein Kredit von zwei Millionen Euro.
Betroffene Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus und Freizeitwirtschaft, die wesentliche Angebotsträger sind, mit einer Betriebstätte in Österreich und einer Mitgliedschaft bei der WKO der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft (oder in der Anlage zu § 2 WKG angeführte Unternehmen). Zu den Mitgliedern dieser Sparte zählen Unternehmen der Branchen Gastronomie, Hotellerie, aber auch Freizeit- und Sportbetriebe, Reisebüros, Kinos, Kultur- und Vergnügungsbetriebe sowie Gesundheitsbetriebe.
Achtung
Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Fristen
Ansuchen können laufend eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (→ ÖHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at
Verfahrensablauf
Das Förderungsansuchen ist bei der ÖHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind u.a.:
- Betriebsbeschreibung
- Firmenbuchauszug bei protokollierten Unternehmen
- Gewerbeschein (in Kopie)
- Kurzdarstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
- Unterfertigte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
- Monatliche Erlöse nach Geschäftsbereichen und monatliche Nächtigungen für das vergangene und das laufende Wirtschaftsjahr
- Ausgefüllte Vollständigkeitserklärung
- Angaben des Liegenschafts- und sonstigen Vermögens der Ansuchenden/des Ansuchenden und ihres Ehepartners/seiner Ehepartnerin
Im Falle von Gesellschaften ist auch das gesamte Privatvermögen aller persönlich haftenden Gesellschafterinnen/Gesellschafter und derjenigen nicht persönlich haftenden Gesellschafterinnen/Gesellschafter (Stille Gesellschafterin/stiller Gesellschafter, Kommanditisten, GesmbH-Gesellschafterinnen/GesmbH-Gesellschafter) anzugeben, die mit mindestens einem Drittel am Betriebsvermögen beteiligt sind. Als Nachweis reicht die Kopie der Grundbuchsauszüge. - Aufstellung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte
- Detaillierte Kontoauskünfte laut Formblatt
- Pachtverträge (nur bei Pachtbetrieben)
Kosten
Grundsätzlich fallen keine Kosten für das Förderungsansuchen an.
Rechtsgrundlagen
Achtung
Die Geltungsdauer der Richtlinien des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-Tourismus-Impuls 2014 – 2020 wird ins Jahr 2022 verlängert. Sie stellen daher bis auf Weiteres die relevante Rechtsgrundlage für diese Förderung dar.
- Richtlinien des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über den TOP-Tourismus-Impuls 2014 bis 2020
- Anlage zu § 2 Wirtschaftskammergesetz (WKG)
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft