Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (2014 bis 2020)

Allgemeine Informationen

Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft können für folgende Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte übernommen werden:

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung und unter besonderen Voraussetzungen Neubauten
  • Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter
  • Umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen
  • Neugründung oder Übernahme von Unternehmen
  • Finanzielle Restrukturierung
  • ERP-Kleinkredite
  • Naturkatastrophen
  • Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise

Haftungen werden pro Unternehmen und Jahr für Fremdkapital ab einer Haftungssumme von mindestens 100.000 Euro übernommen. Für die Vorhaben "Neugründung und Übernahme von Unternehmen", "ERP-Kleinkredite" und Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die durch eine Naturkatastrophe entstanden sind, ist keine Untergrenze vorgesehen. Die Haftungssumme beträgt maximal vier Millionen Euro.

Die Laufzeit der Haftung beträgt maximal 20 Jahre. Die Laufzeit des mit einer Haftung besicherten Kapitals kann die Laufzeit der Haftung übersteigen.

Die Haftungsquote beträgt bis zu 80 Prozent des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals.

Bei Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist keine Untergrenze vorgesehen, die Obergrenze der Haftungssumme ergibt sich nach Wahl des Maßnahmenschwerpunkts (80 Prozent, 90 Prozent und 100 Prozent-Haftungen).

Betroffene Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Fristen

Ansuchen können laufend eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (→ ÖHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at

Verfahrensablauf

Das Förderungsansuchen ist bei der ÖHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert.

Erforderliche Unterlagen

Vorzulegen sind u.a.:

  • Vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gezeichnetes Ansuchenformular
  • baubehördlich genehmigte Baupläne
  • bei Beschneiungsanlagen:
    wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung
  • Kostenzusammenstellung nach Gewerken (auf Basis von Kostenvoranschlägen)
  • Unterfertigte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
  • Finanzierungs- und/oder Förderzusage(n)
  • Miet-/Pachtvertrag
  • Gewerbeberechtigungen(en)/Konzessionsurkunde(n)
  • Firmenbuchauszug/-auszüge
  • bei Haftungswunsch: Vorschaurechnung für die nächsten fünf Jahre

Kosten

Als Entgelt für die Übernahme der Haftung sind zu entrichten:

  • Einmalige Bearbeitungsgebühr von ein Prozent des mit einer Haftung zu besichernden Betrags, höchstens jedoch 10.000 Euro
    Diese Gebühr entfällt bei Haftungen im Rahmen der TOP-Restrukturierung und der Jungunternehmerförderung;
  • Haftungsprovision in Höhe von 0,8 Prozent p.a. jährlich im Vorhinein, berechnet vom am 31. Dezember jeden Jahres mit einer Haftung besicherten Kapital
  • Einmalige Haftungskündigungsprovision von zwei Prozent bei vorzeitiger Haftungszurücklegung
  • Bei Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gelten abweichende Bestimmungen, die der Rechtsgrundlage zu entnehmen sind.

Rechtsgrundlagen

Achtung

Die Geltungsdauer der Richtlinien des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 bis 2020 wird ins Jahr 2022 verlängert. Sie stellen daher bis auf Weiteres die relevante Rechtsgrundlage für diese Förderung dar.

Richtlinien des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 bis 2020

Zum Formular

Tourismus- und Freizeitwirtschaft – Haftungsansuchen für Tourismusbetriebe

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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