Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung – Facility Security Clearance
International werden für bestimmte Aufträge, insbesondere, wenn sie im Zusammenhang mit staatlich klassifizierten Informationen stehen, sogenannte "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen" (internationale Bezeichnung "Facility Security Clearance", kurz "FSC") von den Auftragnehmerinnen/den Auftragnehmern verlangt. Sie stellen eine staatliche Bestätigung dar, dass das Unternehmen einen ausreichenden Schutz für klassifizierte Informationen bieten kann. Die Basis für derartige Überprüfungen stellt die ÖNORM S 2450 "Umgang mit klassifizierten Informationen – Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen" vom 1. Mai 2014 dar.
Merkblatt
Für die Erlangung einer derartigen Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen und Anlagen wurde seitens der Informationssicherheitskommission im Bundeskanzleramt ein Merkblatt (→ onlinesicherheit.gv.at) ausgearbeitet, in dem alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst sind. Das Merkblatt kann über das Büro der Informationssicherheitskommission im Bundeskanzleramt bezogen werden.
- USP-Redaktion
- Bundeskanzleramt