Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. StVO-Novelle
Es wird die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung von Trendsportgeräten erhöht .
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 22. Mai 2019
- Inkrafttreten: überwiegend mit 1. Juni 2019
Ziel
- Erhöhung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung von Trendsportgeräten
Inhalt
- Adaptierung der Regelung bezüglich Kleinfahrzeugen und Spielzeug
Hauptgesichtspunkte
Trendsportgeräte haben einen immer größer werdenden Anteil am Verkehrsgeschehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden daher in der Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst, um einerseits diesem Trend gerecht werden zu können und andererseits das geänderte Verkehrsgeschehen in solche Bahnen zu lenken, dass ein sicheres Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer auch weiterhin gewährleistet werden kann. Klein- und Miniroller (Scooter und Miniscooter) werden daher zur rechtlichen Klarstellung näher definiert. Weiters werden Adaptierungen in Bezug auf die berittene Polizei vorgenommen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 37/2019
- Beschluss des Nationalrates (Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie