Begutachtungsentwurf: Ärztegesetz-Novelle 2023

Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmediziner sollen fachärztlichen Status erlangen.

  • Beginn der Begutachtung: 5. Oktober 2023
  • Ende der Begutachtung: 2. November 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Juni 2026

Ziel

Die ärztegesetzliche Grundlage soll geschaffen werden, um die Einführung der Fachärztin/des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin mit einer fünfjährigen Ausbildung realisieren zu können

Inhalt

  • Anpassung der Ausbildungsstruktur an fachärztliche Ausbildung mit Sonderfachgrundausbildung und Sonderfachschwerpunktausbildung einschließlich der Anerkennung der Ausbildungsstätten
  • Erweiterung der Ausbildungsdauer von vier Jahren auf fünf Jahre durch stufenförmige Erweiterung der Dauer der allgemein- und familienmedizinischen Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien
  • Festlegung von Übergangsregelungen für bestehende Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmediziner sollen künftig eine fachärztliche Ausbildung durchlaufen und sollen dadurch den bisherigen Fachärztinnen und Fachärzten gleichgestellt werden.

Das Aufgabengebiet des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin soll die primäre Gesundheitsversorgung, insbesondere die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches umfassen.

Im Wesentlichen soll die diesbezügliche Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations- und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig vom Alter, Geschlecht und von der Art der Gesundheitsstörung und unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur, beinhaltet sein.

Die Sonderfachgrundausbildung soll 33 Monate, die Sonderfachschwerpunktausbildung 18 Monate dauern:

Die für die Sonderfachgrundausbildung erarbeiteten Inhalte umfassen Allgemeinmedizin und Familienmedizin (sechs Monate), Innere Medizin (sechs Monate) sowie die weiteren Sonderfächer in den Bereichen der Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Dauer von jeweils drei Monaten samt Wahl-(Pflicht-)Fächern in der Dauer von insgesamt vier Monaten.

Die Sonderfachschwerpunktausbildung soll Allgemeinmedizin und Familienmedizin samt vertiefendem Kompetenzerwerb in Bereichen wie beispielsweise Geriatrie, Schmerztherapie, Palliativmedizin oder Substitution umfassen.

Weiterführender Link

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion