Begutachtungsentwurf: AWG-Novelle Digitalisierung

Mit dieser Novelle sollen Digitalisierungsschritte im Abfallwirtschaftsgesetz verankert werden – wie beispielsweise der vollelektronische Begleitschein.

  • Beginn der Begutachtung: 28. März 2023
  • Ende der Begutachtung: 25. April 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Funktionierendes Pfandsystem
  • Erhöhung der Effizienz bei abfallrechtlichen Anbringen und Meldungen

Inhalt

  • Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Vollelektronischer Begleitschein
  • Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In der AWG-Novelle Digitalisierung sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register, die Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können, weiters die Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein sowie die Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
  • Festlegung näherer Bestimmungen zum ab dem Jahr 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System, weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
  • Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2023 (UVP-G-Novelle 2023)
  • Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 28. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion