Begutachtungsentwurf: Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit 2020
Die Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus den EU- Mitgliedstaaten, dem EWR und der Schweiz soll an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden.
- Beginn der Begutachtungsfrist: 17. April 2020
- Ende der Begutachtungsfrist: 18. Mai 2020
- Geplantes Inkrafttreten: Voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
- Herstellung einer EU-konformen Rechtslage betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen in bestimmten Gesundheitsberufen und damit die Ermöglichung der Migration von Berufsangehörigen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz
Inhalt
- Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus den EU-Mitgliedstaaten, dem EWR und der Schweiz an die EU-rechtlichen Vorgaben
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") war bis 18. Jänner 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat im Zuge der Prüfung der von Österreich gesetzten Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zu den in den Mahnschreiben und den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Europäischen Kommission hat sich Österreich entsprechend geäußert, wobei in einigen Punkten den Argumenten der Europäischen Kommission gefolgt wurde und die entsprechenden innerstaatlichen Adaptierungen bzw. Ergänzungen in Aussicht gestellt wurden.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion