Begutachtungsentwurf: Erneuerbares-Gas-Gesetz

Es soll eine Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen eingeführt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 15. Februar 2023
  • Ende der Begutachtung: 29. März 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit
  • Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis zum Jahr 2030 auf 7,5 TWh

Inhalt

  • Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis zum Jahr 2030
  • Weiterführung der verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis zum Jahr 2040

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Entwurf zum Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) sollen Gasversorger dazu verpflichtet werden, zukünftig einen bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch erneuerbares Gas zu ersetzen (Grün-Gas-Quote). Das Quotenmodell soll zu einer Anhebung des Anteils von im Inland produzierten erneuerbaren Gasen führen, wodurch die Importabhängigkeit verringert und die Versorgungssicherheit erhöht werden sollen.

Ab 1. Jänner 2024 sollen Gasversorger, die Endverbraucherinnen/Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, zumindest bestimmte Anteile der von ihnen im Vorjahr an Endverbraucherinnen/Endverbraucher im Bundesgebiet verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase substituieren.

Wird die Substitutionsverpflichtung eines Jahres nicht erfüllt, soll die Fehlmenge bis 31. Dezember des nächsten Jahres durch entsprechende zusätzliche Gasmengen substituiert werden. Die in einem Jahr entstehende Fehlmenge darf einen Anteil von 20 Prozent der Substitutionsverpflichtung desselben Jahres nicht überschreiten. Bis 31. Dezember 2030 sollen Gasversorger insgesamt zumindest 7,5 TWh der von ihnen in diesem Jahr an Endverbraucherinnen/Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase substituieren.

Für den Zeitraum 1. Jänner 2031 bis 31. Dezember 2040 soll eine Grün-Gas-Quote so festgelegt werden, dass im Zeitraum 31. Dezember 2035 bis 31. Dezember 2040 zumindest 15 TWh der an Endverbraucherinnen/Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase substituiert werden.

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion